Kennzeichnung von Ex-zugelassenen Rührwerken

Für den Einsatz in explosiven Atmosphären muss das Rührwerk wie folgt auf dem Typenschild gekennzeichnet sein:

  • „Ex“-Symbol der entsprechenden Zulassung
  • Ex-Klassifizierung
  • Zertifizierungsnummer (abhängig von der Zulassung)
  • Die Zertifizierungsnummer ist, soweit von der Zulassung gefordert, auf dem Typenschild angedruckt.